20. April 2024 - 17:29:03
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FAQ: Rund um die KFZ Zulassung
FAQ (Häufig gestellte Fragen) >Rund um die KFZ Zulassung
Kann ich mein Wunschkennzeichen vorbestellen?Was bedeutet An-, Um-, oder Abmeldung genau? Unterschiede?Welche Papiere werden für die Kfz-Zulassung benötigt?
Kann ich mein Wunschkennzeichen vorbestellen?
Ja, das können Sie. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten:

Sie reservieren sich selbst Ihr gewünschtes Kennzeichen bei der zuständigen Zulassungsstelle, teilen uns das reservierte Kennzeichen mit und fügen die Reservierungsbestätigung den restlichen Unterlagen bei.
Sie nennen uns drei Alternativen, die Sie sich als Kennzeichen vorstellen könnten. Am besten teilen Sie uns außerdem mit, ob Ihnen hierbei die Buchstaben oder Zahlen am wichtigsten sind, denn wenn der Fall eintritt, dass alle ihre vorgeschlagenen Alternativen schon vergeben sind, kann der Mitarbeiter trotzdem versuchen, ein für Sie möglichst passendes Kennzeichen zu reservieren.

Bitte beachten Sie, dass wir nicht garantieren können, dass Ihr gewünschtes Kennzeichen für die Kfz-Zulassung noch zu haben ist. Es kann vorkommen, dass Sie Ihr Wunschkennzeichen vielleicht gestern noch im Internet gesehen haben und es zu diesem Zeitpunkt noch frei war, aber ein paar Tage später, wenn wir Ihr Kfz zulassen wollen, ist es vielleicht nicht mehr zu haben. Wenn Sie also auf Nummer sicher gehen wollen, dann reservieren Sie es sich einfach selbst Ihr Wunschkennzeichen bei der zuständigen Zulassungsstelle und teilen uns die Reservierungsbestätigung mit.
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Was bedeutet An-, Um-, oder Abmeldung genau? Unterschiede?


Anmeldung / Kfz-Zulassung: Sie können ein neues oder neu erworbenes gebrauchtes Fahrzeug auf Ihren Namen neu anmelden bzw. zulassen. Füllen Sie hierzu einfach unser Auftragsformular aus und wir übernehmen die Kfz-Anmeldung für Sie.
Ummeldung: Sie melden ein Fahrzeug um, wenn Sie umgezogen sind. Hier können Sie ebenfalls unser Auftragsformular ausfüllen und wir erledigen das Ummelden für Sie.
Abmeldung: Sie können Ihr Fahrzeug abmelden, z.B. wenn es nicht mehr gefahren werden darf oder verkauft werden soll.


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Welche Papiere werden für die Kfz-Zulassung benötigt?


In jedem Fall benötigt, wird eine Vollmacht, damit unsere Mitarbeiter in Ihrem Namen alle Schritte der Kfz-Zulassung erledigen können.
Generell benötigen Sie bei:
Kfz-Zulassung von Neufahrzeugen
Kfz-Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
CoC-Papier (Datenblatt des Herstellers)
Personalausweis des Halters
Versicherungsbestätigung/eVB-Nummer
Vollmacht und Einzugsermächtigung für Kfz-Steuer
Kfz-Zulassung von Gebrauchtfahrzeugen
Kfz-Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugbrief)
Personalausweis des Halters
Versicherungsbestätigung/eVB-Nummer
Vollmacht und Einzugsermächtigung für Kfz-Steuer
HU-Bescheinigung
AU-Bescheinigung
Kennzeichen, wenn das Fahrzeug angemeldet ist und den Kreis wechselt
Kennzeichen, wenn eine Umkennzeichnung erfolgen soll
Vorübergehende Um- oder Abmeldung
Kfz-Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugbrief)
Alte Kennzeichen
Vollmacht und Einzugsermächtigung für Kfz-Steuer
Personalausweis
Bei Fahrzeugen, die älter als 3 Jahre sind: AU- und HU-Bescheinigung
In Einzelfällen benötigen die Zulassungsdienste nur Kopien oder spezielle Unterlagen. Wenn das der Fall ist, werden wir Ihnen dies während des Telefonats nach der Auftragserteilung der Kfz-Zulassung mitteilen.


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